Was völlig unglaublich klingt, hat sich in der Präfektur Osaka zugetragen. Offenbar bezahlte die Präfektur-Verwaltung von Osaka jahrelang Strom für Straßenbeleuchtung, die die Präfektur in der Vergangenheit verwaltet hatte. Inzwischen wurde die Straßenbeleuchtung entweder entfernt oder die Verwaltung dafür an die jeweiligen Städte und Gemeinden übertragen. Jedoch hatte offenbar niemand daran gedacht auch die Zahlungen an den Stromanbieter zu stornieren. Nach Angaben von FujiTV liegen in insgesamt 573 Fällen eine Überzahlung an die Firma Kansai Electric Power Co., Inc. vor, in einem Wert von ungefähr 725.000 Euro (100 Millionen Yen).
Inspektion deckte das Problem auf
2020 wurde eine Notfallinspektion durchgeführt, als die Beleuchtung im Januar 2020 zusammenbracht. Wie The Sankei berichtet wurde dabei ein Stromvertrag für Beleuchtung entdeckt, allerdings existierte besagte Beleuchtung nicht mehr auf der Straße. Damit wurde das Problem entdeckt und die Präfektur begann genauer nachzuforschen. Im Zug der Nachforschungen tauchte sogar ein Vertrag auf, der seit den 1950er bezahlt wurde, für nicht mehr existierende Lichter auf der Straße. Am 06. Mai 2022 gab die Präfektur Osaka schließlich die immense Überzahlung bekannt.
Die Präfektur Osaka begründet den Vorfall in einem Statement folgendermaßen: „Es wurde mündlich vereinbart den Stromverbrauch einzustellen, aber Kansai Electric Power hat nicht die notwendigen Verfahren eingeleitet“.
Jedoch Widersprach Kansai dieser Darstellung und behauptet es gäbe keinerlei Aufzeichnungen des angesprochenen Verfahrens.
Erste Einigung erzielt
Bisher konnten sich beide Seiten auf einer Rückerstattung der Überzahlung in Höhe von ungefähr 123.000 Euro (17 Millionen Yen) einigen. Allerdings ist damit zumindest für die Präfektur Osaka die Sache nicht abgeschlossen. Die Präfektur-Verwaltung wird weiterhin das Gespräch mit Kansai Electric Power Co., Inc. um über eine Erstattung des restlichen Betrages zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen jedoch keine Einigen erzielen, erwägt die Präfektur, nach Angaben von The Sankei, rechtliche Maßnahmen zu prüfen. In Japan beträgt allerdings die Verjährungsfrist für Rückerstattungsanträge 10 Jahre. Wie The Sankei berichtet fallen ungefähr 210.000 Euro (29 Millionen Yen) unter diese Verjährungsfrist.