Die EU und Japan haben sich am Samstag auf ein Abkommen über den grenzüberschreitenden Datenverkehr geeinigt, das den Online-Handel zwischen Unternehmen erleichtern und ein deutliches Zeichen gegen „digitalen Protektionismus“ setzen soll, so die Europäische Union.
Das am Rande des laufenden G7-Handelsministertreffens in Osaka unterzeichnete Abkommen soll Online-Geschäfte „einfacher, weniger kostspielig und effizienter“ machen, so die Europäische Kommission in einer Erklärung.
Insbesondere werden die Unternehmen von „schwerfälligen“ und „kostspieligen“ Verwaltungs- oder Datenlokalisierungsanforderungen befreit, die für Unternehmen sowohl in Japan als auch in Europa hinderlich waren, heißt es in der Erklärung.
Die Vereinbarung sei „ein Meilenstein in unseren gemeinsamen Bemühungen, die Digitalisierung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften voranzutreiben„, hieß es weiter.
Die Vereinbarung ist der Höhepunkt der einjährigen Verhandlungen zwischen Japan und der EU über die Datenverwaltung als Teil ihres Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA), einem Handelsabkommen aus dem Jahr 2019. ach Angaben der Europäischen Kommission exportieren EU-Unternehmen jährlich Waren im Wert von mehr als 58 Milliarden Euro und Dienstleistungen im Wert von 28 Milliarden Euro nach Japan.
Die EU hat bereits ähnliche Datenregeln in ihr Abkommen mit Handelspartnern wie Neuseeland und dem Vereinigten Königreich aufgenommen.
EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis erklärte, das Abkommen mit Japan sei ein starkes Signal gegen „digitalen Protektionismus und ungerechtfertigte Maßnahmen zur Einschränkung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs„. Gleichzeitig werde es aber auch „den höchsten Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger“ gewährleisten, so Dombrovskis in Anspielung auf den hohen Stellenwert, den die EU dem Schutz der Privatsphäre beimisst.