Japan News: Armbrustverbot in Japan
National Police Agency

Ab Mitte März tritt Verschärfung des Waffengesetzt in Japan in Kraft

Besitz einer Armbrust ist zukünftig strafbar. Auch für Deko-Waffen

Bereits am 16. Juni letzten Jahres wurde eine Überarbeitung des Gesetzes zur Kontrolle des Besitzes von Schusswaffen und Schwertern verkündet. Dieser Ankündigung ging eine Reihe von gewalttätigen Vorfällen voraus, in denen Armbrüste als Tatwaffe genutzt wurden.

Ab 15. März tritt nun dieses in Kraft. Grundsätzlich ist der Besitz einer Armbrust ab Mitte März in Japan Strafbar. Außerdem wird gleichzeitig ein Genehmigungssystem eingeführt. Wer also ab den 15. März mit einer Armbrust erwischt wird und keine Genehmigung besitzt, wird eines Verbrechen angeklagt, da man diese Waffe illegal besitzt. Nach Gesetzt wird der Besitz einer illiberalen Armbrust mit bis zu 3 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe mit bis zu ungefähr 4.000 Euro (500.000 Yen) bestraft. Es ist sogar Strafbar einen Pfeil nur dabei zu haben. Dies kann bereits mit mit einer Geldstrafe bis ungefähr 1.600 Euro (200.000  Yen) geahndet werden. Zukünftig ist es auch nur noch erlaubt den Bogen aus einem guten Grund dabei zu haben. Dabei ist sie verdeckt zu tragen oder in einem Koffer aufzubewahren. Zu Hause muss die Armbrust weggeschlossen werden, am besten in einem abschließbaren Raum und außer Reichweite von Kindern. Auf der Seite der Polizei steht dazu, es darf nicht auf den ersten Blick zu erkennen sein, dass sich in der Wohnung eine Armbrust befindet.

Experiment zur Durchschlagskraft

Das National Research Institute of Police Science führte ein Experiment zur Durchschlagskraft von Armbrüsten durch. Bei dem Experiment wurde sowohl auf einen Schutzhelm aus Kunstharz als auch eine Aluminiumbratpfanne geschossen. Der Schütze befand sich dabei in einer Entfernung von ungefähr 5 Metern. Der Bolzen durschlug den Helm und auch die Bratpfanne mühelos.

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Kostenlose Abgabe möglich

Die Polizei in Japan bietet an, die Armbürste kostenlos einzusammeln. Gleichzeitig rief sie die Bevölkerung auf sich mit der nächsten Polizeistation in Verbindung zu setzen, sollte sie im Besitz einer Armbrust sein. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Bogen auch zu behalten. Laut Aussage der Polizeibehörde ist dafür einer der folgenden Schritte nötig:

  1. Bewerbung für eine Besitzerlaubnis
  2. Übergabe an einer Person, die bereits eine Besitzerlaubnis hat

Sollte man beides Ablehnen, bleibt einem nur die Entsorgung, entweder über die Polizei oder man kümmert sich selbst darum.

Besitzerlaubnis

Diese kann ab den 15. März beantragt werden. Der Prozess zu Gewährung beinhaltet eine vorgeschriebene Prüfung. Es gibt allerdings Kriterien, die zum sofortigen Ausschluss führen. Nur Personen ab 18 Jahren dürfen einen Antrag stellen. Sollte man Straffällig geworden sein, müssen seit der Vollstreckung der Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre oder mehr vergangen sein. Auch ist es nicht möglich, eine Besitzerlaubnis zu erlangen, um seine Dekowaffe weiterhin an der Wand behalten zu können. Die Armbürste müssen zum Zielschießen oder industrielle Zwecke genutzt werden. Auch führt zum sofortigen Ausschluss, wenn die Armbrust gewissen Standards nicht erfüllt. Für genauere Informationen können sich die Japaner mit einer für sie zuständigen Polizeistation in Verbindung setzen.

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